Flugausfall Easyjet: Entschädigung?

Easyjet, Ryanair, HLX, Germanwings, Condor usw. Tips, Erfahrungen und Sonderaktionen.

Beitragvon Travelman am 12.02.2010, 14:12

Hallo,

diese Woche bin ich mit Easyjet nach Basel geflogen und der Flug DUS-BSL am 9.2. 8:45 Uhr ist aus technischen Gründen gestrichen worden. Wir wurden umgebucht auf den 21:20 Uhr Flug nach Basel. Laut EU-Recht hat man ja jetzt Anspruch auf 250€ Entschädigung pro Person (und eigentlich auch auf die erste Transportmöglichkeit zum Ziel, was uns aber AHS, die Easyjet am DUS-Airport vertreten, verweigert hat). Hat jemand Erfahrung gemacht diesbezüglich bzw. diese Entschädigung schon mal tatsächlich erhalten?
Oder hat jemand mit EUClaim Erfahrung, die bieten ja gegen Einhaltung einer gewissen Marge an, ohne Risiko für den Kunden das Geld einzutreiben?

Danke für eure Antworten...
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Beitragvon Schtingi am 12.02.2010, 14:19

Bei technischen Gründen hast du Anrecht.

Aber bei EasyJet bin ich mir 99.99999999% sicher, dass es wetterbedingt war!!!

Habe das auch schon erlebt und es war immer wetterbedingt .......

somit kein Anrecht.

Schtingi
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Beitragvon Travelman am 12.02.2010, 14:38

Schtingi hat geschrieben:Bei technischen Gründen hast du Anrecht.

Aber bei EasyJet bin ich mir 99.99999999% sicher, dass es wetterbedingt war!!!

Habe das auch schon erlebt und es war immer wetterbedingt .......

somit kein Anrecht.

Schtingi


Es war eben nicht wetterbedingt. Ein technisches Problem wurde als Auskunft gegeben. Allerdings vermute ich vielmehr, dass sich der Flug für 33 Pax nicht gelohnt hätte und eine Rückerstattung (also das was die letztlich anbieten) für Easyjet günstiger wäre...
Außerdem ist der Flug auch gestern abend ausgefallen (da war ich aber nicht betroffen), und leute die auch am 9. mitfliegen wollten, berichteten, dass es ihnen schon mal vorher auf der selben Strecke passiert ist...
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Beitragvon yummi am 12.02.2010, 16:43

Travelman hat geschrieben:Hallo,
Hat jemand Erfahrung gemacht diesbezüglich bzw. diese Entschädigung schon mal tatsächlich erhalten?


Ich habe mal 250 € von easyjet erhalten. Ist aber schon bestimmt 3 Jahre her. Damals wurde mein Flug von Köln nach EMA gestrichen. Mich hat damals ein Anwalt aus Köln angerufen und alles in die Wege geleitet. Mag Glück gewesen sein, aber es hat auch 9 Monate gedauert.
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Beitragvon nicoverb am 04.03.2010, 20:36

Hallo,
ich kann von zwei Flugausfällen (Basel-Düsseldorf und Düsseldorf-Basel) gegen Ende 2009 berichten.
Ansprüche auf Schadensersatz (Flug- bzw. Bahnticket) werden abgeblockt und es erfolgt auch keine Erstattung der Ticketkosten für die ausgefallenen Flüge.
Schreiben an die Adresse in Genf werden mal nicht, mal inkompetent von verschiedenen "Customer Experience Champions (!!)" beantwortet.
Wegen Verstosses gegen EU-Verordnung 261/2004 wurde das Bundesamt für Zivilluftfahrt in der Schweiz eingeschaltet. Die Prüfung dauert natürlich und führt höchstens zu einer Sanktion gegen easy jet, von der ich leider dann nichts habe.
Fazit: Pech gehabt und nie wieder easy jet.
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Beitragvon Travelman am 05.03.2010, 14:47

@Nicoverb Danke für deinen Bericht. Naja, ich gehe auch davon aus, dass freiwillig kein Geld fließen wird. Da wird man wohl entweder klagen müssen oder euclaim einschalten oder so... Naja, ich halte euch auf dem Laufenden...
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Beitragvon Berlinerin3 am 12.06.2010, 12:41

Hallo,

meine Antwort kommt spät, aber vielleicht interessiert ein - jedenfalls im Ergebnis - positiver Erfahrungsbericht ja andere. Wir waren im Februar mit Easyjet in Rom und der Rückflug nach Berlin (letzter Flug abends) wurde wegen technischen Defekts gestrichen. Alle Passagiere wurden im Hotel untergebracht und beköstigt und dann auf die nachfolgenden Flüge der nächsten zwei Tage verteilt. Auf unsere Entschädigungsforderung hieß es erst, Easyjet müsse nicht die Entschädigung von 250 EUR pro Person bezahlen, weshalb wie diese dann vor dem für die Easyjet-Niederlassung am Flughafen Schönefeld zuständigen Amtsgericht Königs Wusterhausen eingeklagt haben. Easyjet hat dann im schriftlichen Vorverfahren die Klageforderung anerkannt und sofort gezahlt. Vor einer Klage sollte man also nicht zurückschrecken.

Gruß,

Berlinerin3
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Beitragvon Travelman am 15.06.2010, 08:51

Berlinerin3 hat geschrieben:Hallo,

meine Antwort kommt spät, aber vielleicht interessiert ein - jedenfalls im Ergebnis - positiver Erfahrungsbericht ja andere. Wir waren im Februar mit Easyjet in Rom und der Rückflug nach Berlin (letzter Flug abends) wurde wegen technischen Defekts gestrichen. Alle Passagiere wurden im Hotel untergebracht und beköstigt und dann auf die nachfolgenden Flüge der nächsten zwei Tage verteilt. Auf unsere Entschädigungsforderung hieß es erst, Easyjet müsse nicht die Entschädigung von 250 EUR pro Person bezahlen, weshalb wie diese dann vor dem für die Easyjet-Niederlassung am Flughafen Schönefeld zuständigen Amtsgericht Königs Wusterhausen eingeklagt haben. Easyjet hat dann im schriftlichen Vorverfahren die Klageforderung anerkannt und sofort gezahlt. Vor einer Klage sollte man also nicht zurückschrecken.

Gruß,

Berlinerin3


Danke für deine Antwort. Ein solcher Ausgang ist doch wirklich interessant :D
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Beitragvon nicoverb am 16.06.2010, 18:13

man soll ja nicht nur maulen sondern auch mal was positives berichten:

Die Kosten für das Ersatzticket Basel-DUS in Höhe von ca. 900 Sfr (one way LH) wurden zu 2/3 von easy jet erstattet.

Die Verhandlungen für den Ersatz des Bahntickets DUS-Basel (1. Klasse DB) in Höhe von ca. 180,00 € laufen noch.

Also hartnäckig am Ball bleiben.
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Beitragvon Sir am 24.06.2010, 21:10

Ich kann den Hinweis, vor einer Klage nicht zurückzuschrecken, bestätigen. Auch bei mir hat Easyjet nach gerichtlicher Geltendmachung gezahlt. Bei mir ging es um einen verspäteteten Flug. Ich berief mich gegenüber dem Customer Service auf die EuGH-Rechtsprechung, wonach man bei einer Verspätung ab 3 Stunden die gleichen Rechte hat wie bei einer Fluganullierung, insbesondere also Entschädigungsleistungen gem. Art. 7 der europäischen Fluggastrechteverordnung (Verordnung EG Nr. 261/2004) verlangen kann. Die Forderung nach 250,- EUR Entschädigung wurde von Customer Service abgewiesen mit dem Hinweis auf schlechte Wetterbedingungen auf einem vorangegangenen Flug. Diese hätten dazu geführt, dass sich auch alle darauffolgenden Flüge verspätet hätten. Damit liege, so Customer Service, ein außergewöhlicher Umstand nach Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung vor, der die Airline von der Haftung befreien würde. Auf meine Klage haben die Prozessvertreter von Easyjet die Klageforderung alllerdings anerkannt.

Meines Erachtens kann sich eine Airline nicht auf schlechtes Wetter berufen, wenn ein vorangegangener Flug betroffen ist. Und ich vermute, dass auch die Prozessvertreter von Easyjet das so sehen, da sie die Klageforderung anerkannt haben. Es ist also nicht so, dass schlechtes Wetter immer einen außergewöhnlichen Umstand darstellt. Allerdings kann sich eine Airline mit Erfolg auf schlechtes Wetter berufen, wenn der Abflug- oder Zieflughafen betroffen ist.

Man braucht für eine Klage vor dem Amtsgericht auch nicht unbedingt einen Anwalt. Mit ein bisschen Recherche bekommt man das auch selbst hin. Eine Hürde vor der ich zunächst stand, war allerdings, rauszukriegen, wo in Deutschland man Easyjet überhaupt eine Klage zustellen kann. Für alle, die sich das auch schon gefragt haben, hier die Adresse:
easyJet Airline Company Limited, Deutsche Niederlassung, vertreten durch den Regionalgeschäftsführer Herrn Thomas Haagensen, Flughafen Berlin-Schönefeld, 12529 Berlin
Sir
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Beitragvon Georgio am 20.07.2010, 11:43

Sir hat geschrieben:Ich kann den Hinweis, vor einer Klage nicht zurückzuschrecken, bestätigen. Auch bei mir hat Easyjet nach gerichtlicher Geltendmachung gezahlt. Bei mir ging es um einen verspäteteten Flug. Ich berief mich gegenüber dem Customer Service auf die EuGH-Rechtsprechung, wonach man bei einer Verspätung ab 3 Stunden die gleichen Rechte hat wie bei einer Fluganullierung, insbesondere also Entschädigungsleistungen gem. Art. 7 der europäischen Fluggastrechteverordnung (Verordnung EG Nr. 261/2004) verlangen kann. Die Forderung nach 250,- EUR Entschädigung wurde von Customer Service abgewiesen mit dem Hinweis auf schlechte Wetterbedingungen auf einem vorangegangenen Flug. Diese hätten dazu geführt, dass sich auch alle darauffolgenden Flüge verspätet hätten. Damit liege, so Customer Service, ein außergewöhlicher Umstand nach Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung vor, der die Airline von der Haftung befreien würde. Auf meine Klage haben die Prozessvertreter von Easyjet die Klageforderung alllerdings anerkannt.

Meines Erachtens kann sich eine Airline nicht auf schlechtes Wetter berufen, wenn ein vorangegangener Flug betroffen ist. Und ich vermute, dass auch die Prozessvertreter von Easyjet das so sehen, da sie die Klageforderung anerkannt haben. Es ist also nicht so, dass schlechtes Wetter immer einen außergewöhnlichen Umstand darstellt. Allerdings kann sich eine Airline mit Erfolg auf schlechtes Wetter berufen, wenn der Abflug- oder Zieflughafen betroffen ist.

Man braucht für eine Klage vor dem Amtsgericht auch nicht unbedingt einen Anwalt. Mit ein bisschen Recherche bekommt man das auch selbst hin. Eine Hürde vor der ich zunächst stand, war allerdings, rauszukriegen, wo in Deutschland man Easyjet überhaupt eine Klage zustellen kann. Für alle, die sich das auch schon gefragt haben, hier die Adresse:
easyJet Airline Company Limited, Deutsche Niederlassung, vertreten durch den Regionalgeschäftsführer Herrn Thomas Haagensen, Flughafen Berlin-Schönefeld, 12529 Berlin



Hallo Sir,
welche Anwaltskanzlei hat dich in der Sache vertreten? Uns wurde kürzlich auch ein Rückflug ohne Angabe von Gründen storniert. Wir haben erst 2 Tage später einen neuen Flug bekommen. Mit 2 Kindern ist das Warten auf einen neuen Flug (Stand-by Modus) auch nicht gerade einfacher. Der Informationsfluss seitens easyJet war sehr schlecht und ohne Eigeninitiative wären wir heute noch nicht zu Hause. Ich möchte auch den Klageweg beschreiten und könnte mir vorstellen, dass eine bereits erfogreich tätige Kanzlei in der Sache effektiver ist. Für eine kurzfristige Antwort bedanke ich mich im voraus.
Georgio
 
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Beitragvon Sir am 20.07.2010, 16:59

Hallo Georgio,

ich habe das selbst gemacht. Ich kann daher keine Kanzlei empfehlen. Wie gesagt, es geht auch ganz ohne. Es hängt davon ab, wieviel eigene Energie und Zeit man hier reinstecken will. Vielleicht kannst Du ja erst einmal eine erste Email an den Customer Service senden, in dem Du Dein Begehren vorträgst und bezifferst (Mehrkosten, Entschädigung nach Art. 7 der europäischen Fluggastrechteverordnung i.H.v. 250,- pro Person). Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Customer Service auf das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands verweisen, der zur Annulierung geführt hat. Daher solltest Du auch gleich im Vorhinein erfragen, welcher Art ein etwaiger außgewöhnlicher Umstand war. Das macht zwar ein bisschen Arbeit, allein schon weil man auf der Easyjet-Webseite ersteinmal finden muss, wo man dort eine Email an den Customer Service absetzen kann. Aber man bekommt ein Gefühl dafür, wie aussichtsreich eine Klage ist ohne in diesem Stadium schon einen Anwalt bezahlen zu müssen. Wenn Du die weiteren Schritte nicht selbst unternehmen willst, kannst Du die Sache ja immer noch an einen Anwalt abgeben. Oder an den nächsten Jurastudenten. Bei der heutigen Juristenschwemme dürfte der im Zweifel nicht allzu weit sein.

Bei erfolgreichem Klageausgang bekommst Du die Anwaltskosten von Easyjet erstattet. Allerdings nur in der Höhe der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegten Gebühren.

Hier gleich noch eine Anleitung für die Easyjet-Webseite, um zum Email-Formular an den Customer Service zu gelangen:

Gehe zunächst auf die Easyjet-Webseite

Dann klicke auf Hilfe (oben im orangenen Bereich)

Dann scroll ganz runter und klicke auf den Text:
"Lesen Sie auch unsere häufig gestellten Fragen (FAQs). Dort finden Sie viele weitere Informationen, die Ihre Fragen beantworten könnten."

Dann klicke auf den Beitrag
"Aktualisiert - Kann ich meine Buchung stornieren?
easyJet-Flüge sind grundsätzlich von einer Stornierung ausgeschlossen. Dies gilt auch in den folgenden Fällen: Änderungen der persönlichen Umstände Medizinische Gründe Weiterflüge...
Aktualisierungsdatum: ... .07.2010 "

Danach bekommt man neben dem Button "Antworten" einen weitern Button "Fragen Sie uns" (im oberen Bereich)

Auf den Button "Fragen Sie uns" klicken.

Dann kannst Du in den freien Feldern Dein Entschädigungsbegehren vortragen.

Weitere Tipps gebe ich gern.

Sir
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Beitragvon Georgio am 22.07.2010, 18:00

Hallo Sir,

vielen Dank für die zügige Antwort und die hilfreichen Tipps. Ich werde es selbst probieren und eine eMail an den Customer Service senden. Kann ich da auch Anlagen beifügen? Wahrscheinlich beantwortet sich meine Frage von selbst. Telefonisch habe ich bereits Kontakt aufgenommen und man sagte mir, ich soll sämtliche Unterlagen per Mail zusenden. Als Grund für die kurzfristige Annullierung des Fluges ist eine "plötzliche Erkrankung des Piloten" im System von easyjet hinterlegt. Das hört sich doch eigentlich sehr vielversprechend an.

Zur Historie:
wir hatten für den 17.07.2010 einen Rückflug mit der Gesellschaft Easyjet von Athen nach Berlin gebucht. Dieser wurde kurzfristig gestrichen, angeblich aufgrund eines erkrankten Piloten. Die Stornierung wurde uns leider erst bei Ankunft am Flughafen in Athen über die Anzeigetafel mitgeteilt. Eine weitere Information im Vorfeld per SMS oder eMail gab es nicht. Auch einen zeitnahen Ersatzflug am gleichen Tag konnte man uns nicht anbieten. Nach sehr schlechten Informationsfluss seitens easyJet bzw. deren Kooperationspartner "swissport" am Flughafen Athen haben wir einen Rückflug erst am 19.07. bekommen. Also mit 2 Tagen Verspätung. Die Unterbringung und Verpflegung in Athen war gewährleistet. Der Hin- und Rückflug wurde in Deutschland über den Flughafen Berlin Schönefeld (bzw. Internetportal) gebucht.

Falls ich den Klageweg beschreiten muss, sind das bei mir 4 Klagen, da außer mir noch meine Frau und unsere beiden Kinder mitgereist sind. Ich bin gespannt auf die Antwort von easyJet.

Nochmals vielen Dank und wahrscheinlich benötige ich ja tatsächlich noch weitere Hilfe.

Gruß, Georgio
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Beitragvon eugen am 23.07.2010, 11:15

Hallo Sir,

mein Easyjet-Flug Berlin-Mailand Malpensa wurde am 27.03 in letzter Minute ohne Voranmeldung gestrichen wegen angeblichen Erkrankung der Besatzung. Da es kein Ersatzflug angeboten wurde, habe ich selber einen Ersatzflug bei einer anderen Fluggesellschaft direkt am Flughafen gekauft, wie übrigens vom Bodenpersonal empfohlen. Bis jetzt habe ich nur die Kosten für den gestrichenen Easyjet-Flug bekommen, es wurde mir aber versprochen, dass sie mir bald auch den Ersatzflug erstatten. Meine Frage: habe ich außerdem Anspruch auf die Entschädigung von 250 Euro laut EG 261/2004? Diese habe ich zwar angefordert, wurde mir aber nicht anerkannt. Soll ich vor Gericht gehen? Danke im Voraus für die Antowrt.
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Beitragvon Sir am 23.07.2010, 15:36

Hallo Georgio,

ich denke mal, eine Erkrankung des Bordpersonals wird ein Gericht nicht als außgergewöhnlichen Umstand ansehen. Der EuGH hat entschieden, dass hierfür das Problem auf Vorkommnisse zurückgehen muss, "die auf Grund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind" (EuGH v. 22.12.2008 Rs. C-549/07 "Wallentin-Hermann/Alitalia). Erkrankungen des Bordpersonals sind aber Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens und von ihm sicherlich zu beherrschen indem Ersatzpersonal vorgehalten und notfalls herbeigeschafft wird. Das hat das OLG Frankfurt in einem Beschluss v. 26.9.2007 (21 U 23/07)jedenfalls für solche Luftfahrtunternehmen entschieden, die regelmäßig Linienflüge vom gleichen Flughafen und anderen Flughäfen im gleichen Land anbieten.

Damit bestehen hier gute Aussichten für eine Entschädigung nache Art. 7 der Fluggastrechteverordnung.

Ich nehme mal an, Du hast nun beim Customer Service Deine Entschädigungsforderung für 4 Personen geltend gemacht. Da Du aber Anlagen beifügen wolltest, hast Du wohl auch Mehrkosten geltend gemacht?

Es wäre nett, wenn Du die Antwort von Easyjet hier posten würdest. Das kann für andere Forummitglieder interessant sein.

Falls eine Klage nötig wird, würde man sinnvollerweise erst einmal bei einem Familienmitglied anfangen. Das hält die Prozesskosten niedrig, falls es doch irgendwie schiefgehen sollte. Im Erfolgsfall hast Du einen Präzedenzfall geschaffen und brauchst wegen der übrigen Familienmitglieder sicherlich nicht mehr klagen. Aber vielleicht geht es ja doch auch ohne Klage. Schauen wir mal.


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Beitragvon Sir am 23.07.2010, 15:59

Hallo Eugen,

der Entschädigunganspruch ist zunächst einmal unabhängig von anderen Schadensersatzansprüchen, s. Art. 12 Abs. 1 S. 1 der Fluggastrechteverordnung. Nach dessen Satz 2 kann die Entschädigung aber auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet werden. Das "kann" bedeutet letztlich ein Ermessen des Gerichts.

Die Frage ist, ob das Angebot von Easyjet, den Ersatzflug zu zahlen, die Zustimmung zu einer Schadenseratzzahlung ist. Denn, wenn Easyjet sich pflichtgemäß verhalten hätten, dann hätten sie Dir eigentlich ursprünglich schon die Wahl lassen müssen zwischen der Erstattung des Flugpreises und einem Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Art. 8 VO 261/2004). Das hat Easyjet, wie wohl auch in den allermeisten Fällen, nicht getan. Was Du gemacht hast, ist Ersatz Deines Schadens zu verlangen und Easyjet hat sich zur Zahlung bereit erklärt. So könnte man es jedenfalls sehen. Ein Gericht würde also möglicherweise die Mehrkosten des Ersatzfluges mit der ganzen Entschädigung oder einem Teil davon verrechnen. Du fährst dann aber wahrscheinlich immer noch gut, weil die Mehrkosten den Entschädigungsbetrag von 250,- EUR nicht überschreiten. Möglicherweise würde ein Gericht aber überhaupt keine Verrechnung vornehmen, weil es den angebotenen Ersatz der Kosten des Ersatzfluges nicht als Schadensersatz sondern als Kulanzleistung anstelle des Angebots eines Ersatzfluges ansieht.

Zur Entschädigung dem Grunde nach: Eine Erkrankung des Bordpersonals qualifiziert m.E. nicht als außergewöhnlicher Umstand, der Easyjet gem. Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung enthaften würde.

Für die Frage, wie Du nun weiter vorgehen sollst, würde ich erst einmal ausrechnen, ob die Entschädigung von 250,- EUR die Mehrkosten des Ersatzfluges übersteigt. Wenn dem so ist, würde ich auf alle Fälle auf Entschädigung bestehen. Weise Easyjet auf Art. 12 Abs. 1 S. 1 der VO 261/2004 hin. Schriftlich bzw. per Email natürlich. Wenn das nicht hilft, in die nächste Eskalationsstufe: Eine letzte Email an den Customer Service mit Fristsetzung und Androhung rechtlicher Schritte. Danach einen Brief gleichen Inhalts an die deutsche Niederlassung mit gleichem Inhalt. Alternativ direkt Klage erheben/Mahnbescheid beantragen beim Amtsgericht Königs-Wusterhausen. Eine Vorlage für eine Klageschrift gibts in diesem Forum auch schon.

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Beitragvon Georgio am 24.07.2010, 06:24

Sir hat geschrieben:Hallo Georgio,

Ich nehme mal an, Du hast nun beim Customer Service Deine Entschädigungsforderung für 4 Personen geltend gemacht. Da Du aber Anlagen beifügen wolltest, hast Du wohl auch Mehrkosten geltend gemacht?

Es wäre nett, wenn Du die Antwort von Easyjet hier posten würdest. Das kann für andere Forummitglieder interessant sein.

Falls eine Klage nötig wird, würde man sinnvollerweise erst einmal bei einem Familienmitglied anfangen. Das hält die Prozesskosten niedrig, falls es doch irgendwie schiefgehen sollte. Im Erfolgsfall hast Du einen Präzedenzfall geschaffen und brauchst wegen der übrigen Familienmitglieder sicherlich nicht mehr klagen. Aber vielleicht geht es ja doch auch ohne Klage. Schauen wir mal.


Sir



Hallo Sir,

ja richtig. Ich habe ggü. easyJet Entschädigungsleistungen für 4 Personen und zudem als Anlage ein Bahnticket eingereicht. Telefonisch sagte mir die Mitarbeiterin von easyJet, dass die Rechnungen für zusätzliche Kosten auf diesem Wege mit eingereicht werden sollen.

Kleiner Hinweis: wer meint sich den Namen des Servicemitarbeiters aufschreiben zu müssen, erhält immer nur den Vornamen. Das ist bei easyJet so üblich. Also immer auch nach einer "easyJet internen Bearbeitungsnummer" fragen. So können etwaige Aussagen später ggf. besser zugeordnet werden.

Hier die erste sparsame Antwort von easyJet:

"Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben. Die Referenznummer für diese Frage lautet xxx. Um Ihnen möglichst schnell eine Auskunft zu geben, möchten wir Ihnen einige Vorschläge unterbreiten, die Ihre Frage sofort beantworten könnten. Wir hoffen, dass diese für Sie hilfreich sind.

Falls wir hiermit Ihre Frage nicht beantworten konnten, werden wir Sie so bald wie möglich kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,

easyJet Kundenerfahrungs-Team"


Jetzt warte ich erst einmal die angekündigten Vorschläge ab. Das Mail liest sich allerdings etwas merkwürdig. Und zwar könnte man meinen, dass die Vorschläge bereits im Text enthalten sein sollen. Dem ist aber nicht so. Vielleicht rufe ich auch gleich heute noch beim Customer Service an.

Gruß, Georgio
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Beitragvon Georgio am 26.07.2010, 17:15

Sir hat geschrieben:Hallo Georgio,

ich denke mal, eine Erkrankung des Bordpersonals wird ein Gericht nicht als außgergewöhnlichen Umstand ansehen. Der EuGH hat entschieden, dass hierfür das Problem auf Vorkommnisse zurückgehen muss, "die auf Grund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind" (EuGH v. 22.12.2008 Rs. C-549/07 "Wallentin-Hermann/Alitalia). Erkrankungen des Bordpersonals sind aber Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens und von ihm sicherlich zu beherrschen indem Ersatzpersonal vorgehalten und notfalls herbeigeschafft wird. Das hat das OLG Frankfurt in einem Beschluss v. 26.9.2007 (21 U 23/07)jedenfalls für solche Luftfahrtunternehmen entschieden, die regelmäßig Linienflüge vom gleichen Flughafen und anderen Flughäfen im gleichen Land anbieten.

Damit bestehen hier gute Aussichten für eine Entschädigung nache Art. 7 der Fluggastrechteverordnung.

Ich nehme mal an, Du hast nun beim Customer Service Deine Entschädigungsforderung für 4 Personen geltend gemacht. Da Du aber Anlagen beifügen wolltest, hast Du wohl auch Mehrkosten geltend gemacht?

Es wäre nett, wenn Du die Antwort von Easyjet hier posten würdest. Das kann für andere Forummitglieder interessant sein.

Falls eine Klage nötig wird, würde man sinnvollerweise erst einmal bei einem Familienmitglied anfangen. Das hält die Prozesskosten niedrig, falls es doch irgendwie schiefgehen sollte. Im Erfolgsfall hast Du einen Präzedenzfall geschaffen und brauchst wegen der übrigen Familienmitglieder sicherlich nicht mehr klagen. Aber vielleicht geht es ja doch auch ohne Klage. Schauen wir mal.


Sir


Hallo Sir,
ich brauche wohl in der Sache erneut kompetente Hilfe. Wie ist bei dir die weitere Korrespondenz mit easyjet verlaufen? Hast du deine Anliegen an easyjet immer per Mail mitgeteilt oder auch auf dem Postwege? Und hat easyjet auf offizielle Schreiben auch auf dem Postweg geantwortet oder immer per Mail?

Easyjet hat mir jetzt per Mail einen Vorschlag unterbreitet. Und zwar wollen Sie einen Teil der geforderten Entschädigungsleistungen anerkennen. Als Zahlungsweise wird aber nur Euc. angeboten.

Hier der genaue Wortlaut:
"Ich koennte Ihnen Euc. Euro xxx ueberweisen, damit ist dann aber alles abgegolten. Laut Easyjet policy darf ich nur EUC zahlen."

Kann man das bereits als Anerkenntnis der geforderten Entschädigung betrachten oder ist das wieder nur Hinhaltetaktik? Ist dieser Vorschlag per Mail bei einer Klage rechtsgültig?

Was ist mit Euc.- Überweisung gemeint? Und ist dieser Zahlungsverkehr bei easyjet üblich? Ich habe so meine Bedenken...

Ich weiß nicht genau was ich tun muss, falls ich mich dafür entscheide den Vorschlag anzunehmen.

Gruß, Georgio
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Beitragvon Sir am 27.07.2010, 08:31

Hallo Georgio,

Ich hatte zunaechst nur mit dem Customer Service kommuniziert, und zwar
ueber die Eingabemaske auf der Easyjet-Website. Easyjet hat zuverlaessig geantwortet.
Erst als sie endgueltig und nach meiner Androhung, den Rechtsweg zu beschreiten
die Entschaedigungszahlung verweigert hatten, habe ich Klage erhoben.

Bei Dir ist EJ offenbar bedeutend entgegenkommender. Wenn der angebotene Betrag Dir angemessen erscheint, ist es eine Ueberlegung, auf das Angebot einzugehen.
Dann hast Du zwar vielleicht nicht alles rausgeholt, was rechtlich moeglich ist, dafuer kannst Du die Sache aber frueher abhaken.
Hinhaltetaktik? Moeglich, dass man versuchen wird, die Zahlung hinauszuzoegern.
Aber dem kannst Du dadurch vorbeugen, dass Du auf das Angebot eingehst unter der Bedingung, dass Zahlung bis zu einem bestimmten Tag X erfolg (Eingang auf Deinem Konto) und Du Dich ansonsten nicht mehr an die Vereinbarung gebunden fuehlst. Gilt die Vereinbarung, ist das Zahlungsversprechen m.E. einklagbar.
Aber nur in der vereinbarten Hoehe. Es muss auch einigermassen klar sein, welches die Ansprueche sind, auf die Du verzichtest.
Ich kann mit EUC auch nichts anfangen. Ich wuerde erst einmal klaeren, ob das mit irgendwelchen Nachteilen verbunden ist.
Sir
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Beitragvon eugen am 29.07.2010, 09:25

Hallo Sir,

erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. In meinem Fall wurden mir:

- 55 Euro für den ausgefallenen Easyjet-Flug bereits zurückbezahlt
- 204 für den Ersatzflug+Bus Transfer zugesagt aber noch nicht überwiesen. Ersatzflug und Bus hatten eigentlich 259 Euro gekostet, davon wurden aber die 55 Euro vom bereits gezahlten Easyjet-Flug abgezogen.

Zusammenfassend, mir werden (hoffentlich) alle entstandenen Mehrkosten überwiesen aber keine Entschädigung geleistet. Mir ist es noch nicht ganz klar, ob ich außerdem Anspruch auf die 250 Euro gem. VO/2004 habe.

Danke für deine Hilfe und schöne Grüße aus Berlin.

Sir hat geschrieben:Hallo Eugen,

der Entschädigunganspruch ist zunächst einmal unabhängig von anderen Schadensersatzansprüchen, s. Art. 12 Abs. 1 S. 1 der Fluggastrechteverordnung. Nach dessen Satz 2 kann die Entschädigung aber auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet werden. Das "kann" bedeutet letztlich ein Ermessen des Gerichts.

Die Frage ist, ob das Angebot von Easyjet, den Ersatzflug zu zahlen, die Zustimmung zu einer Schadenseratzzahlung ist. Denn, wenn Easyjet sich pflichtgemäß verhalten hätten, dann hätten sie Dir eigentlich ursprünglich schon die Wahl lassen müssen zwischen der Erstattung des Flugpreises und einem Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Art. 8 VO 261/2004). Das hat Easyjet, wie wohl auch in den allermeisten Fällen, nicht getan. Was Du gemacht hast, ist Ersatz Deines Schadens zu verlangen und Easyjet hat sich zur Zahlung bereit erklärt. So könnte man es jedenfalls sehen. Ein Gericht würde also möglicherweise die Mehrkosten des Ersatzfluges mit der ganzen Entschädigung oder einem Teil davon verrechnen. Du fährst dann aber wahrscheinlich immer noch gut, weil die Mehrkosten den Entschädigungsbetrag von 250,- EUR nicht überschreiten. Möglicherweise würde ein Gericht aber überhaupt keine Verrechnung vornehmen, weil es den angebotenen Ersatz der Kosten des Ersatzfluges nicht als Schadensersatz sondern als Kulanzleistung anstelle des Angebots eines Ersatzfluges ansieht.

Zur Entschädigung dem Grunde nach: Eine Erkrankung des Bordpersonals qualifiziert m.E. nicht als außergewöhnlicher Umstand, der Easyjet gem. Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung enthaften würde.

Für die Frage, wie Du nun weiter vorgehen sollst, würde ich erst einmal ausrechnen, ob die Entschädigung von 250,- EUR die Mehrkosten des Ersatzfluges übersteigt. Wenn dem so ist, würde ich auf alle Fälle auf Entschädigung bestehen. Weise Easyjet auf Art. 12 Abs. 1 S. 1 der VO 261/2004 hin. Schriftlich bzw. per Email natürlich. Wenn das nicht hilft, in die nächste Eskalationsstufe: Eine letzte Email an den Customer Service mit Fristsetzung und Androhung rechtlicher Schritte. Danach einen Brief gleichen Inhalts an die deutsche Niederlassung mit gleichem Inhalt. Alternativ direkt Klage erheben/Mahnbescheid beantragen beim Amtsgericht Königs-Wusterhausen. Eine Vorlage für eine Klageschrift gibts in diesem Forum auch schon.

Sir
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Beitragvon Sir am 30.07.2010, 09:34

Hallo eugen,
dann sind wir also beide Berliner.
Der Abzug des urspruenglichen Flugpreises von den Mehrkosten ist korrekt. Kann sein, dass sich EJ mit der Zahlung Zeit laesst.
Aber so lange sie ueberhaupt zahlen, ist das ja einigermassen hinnehmbar. Gib ihnen noch 6-8 Wochen. Danach kannst Du mit einer letzten Frist mahnen und darauf hinweisen, dass Du ggf. Verzugszinsen geltend machen wirst.

Die Entschaedigung bekommst Du zusaetzlich. Es kommt aber eine teilweise Verrechnung mit anderen Schadenersatzanspruechen,
wie z.B. Mehrkostenerstattungen in Betracht. Das waere dann im naechsten Schritt zu verhandeln. Zunaechst muss EJ dem Grunde nach bereit sein, die Entschaedigung zu zahlen.

Gruss

Sir
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Beitragvon KPerle am 03.08.2010, 20:44

hallo jungs ich hoffe ihr könnt mir helfen??!!

Flug 4501 von Berlin Schönefeld --> Palma de Mallorca am 13.08. --> i.O.
Flug 4508 von Palma de Mallorca --> Berlin Schönefeld am 15.08. --> annuliert am 31.07.

ich habe mich hier schon etwas durch den thread gekämpft nur ist mein problem ein kleinwenig anders und zwar habe ich am 30.07. eine mail von easyjet bekommen das sich meine flugzeiten von Palma nach berlin (rückflug) geändert haben soweit nicht schlimm

einen tag später um 3:44 Uhr kam die email das der flug annuliert wurde!!! :-(
was kann ich nun tun wir sind 5 leute und wollen nach malle feiern

hab schon geschaut der erstmögliche Flug von Easyjet zurück nach Berlin ist am Donnerstag 19.08. für 210 € --> zu spät wegen Arbeit

alternativ wäre Airberlin für 480€ (Roundtrip), muß Easyjet den Rückflug übernehmen wenn ich auf diesen Flug bestehe??

Mfg
KPerle
 
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Beitragvon Sir am 03.08.2010, 22:16

Hallo KPerle,

Easyjet ist eigentlich verpflichtet, Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung zu machen (Art. 5 Abs. 2 der VO 261/2004). Das hat Easyjet, wie wohl immer, nicht getan. Easyjet ist außerdem verpflichtet, Dir die folgenden Möglichkeiten anzubieten:
1. Erstattung des Rückflugs
2. anderweitiger Beförderung zum Endziel (Berlin) unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
3. anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt (s. Art. 8 Abs. 1 der VO 261/2004)

Auch dieser Pflicht ist Easyjet sicher nicht nachgekommen. Ich würde an Deiner Stelle Easyjet auffordern, Dich entweder auf einen anderen Easyjet-Flug oder auf einen Flug einer anderen Airline am 15.8. umzubuchen. Gibt es solche Flüge mit freien Plätzen, ist das der "frühestmögliche Zeitpunkt". Du musst Dich auf keinen Fall auf andere Easyjet-Flüge erst am 19.8. verweisen lassen. Wende Dich an den Customer Service über die Webseite oder die Hotline, vorausgesetzt letzere kostet nichts. Weigert sich Easyjet oder antwortet nicht rechtzeitig, buchst Du einen Rückflug auf eigene Faust. Kannst Du denn bei Air Berlin nicht auch one way buchen? Round trip wird bei der anschließenden Forderung nach Erstattung durch Easyjet zu Problemen führen.
Berufe Dich bei Easyjet auf Art. 8 Abs. 1 der VO 261/2004. An dieser Stelle auch der Hinweis: Easyjet kann nicht auf außergewöhnliche Umstände verweisen. Dieser Enthaftungsgrund trägt nur bei der Entschädigungspflicht nach Art. 7. Die Unterstützungsleistungen nach Art. 8, wozu auch das Angebot einer anderweitigen Beförderung gehört, muss eine Airline selbst dann erfüllen, wenn der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert werden musste. Lass Dich also nicht etwa mit Verweis auf außergewöhnliche Umstände abspeisen.
Sir
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Beitragvon Sir am 04.08.2010, 08:17

Hallo KPerle,

noch ein Wort zur Hotline. Lass Dir den Namen der Mitarbeiterin geben und bitte darum, dass Dir Zusage der Umbuchung oder deren Verweigerung per Email bestätigt wird. Es ist schön, wenn Du später einen Nachweis hast. Insofern ist die Variante: Geltendmachung über die Easyjet-Website zu bevorzugen. Wenn Du deren Emails aufhebst, hast Du einen Nachweis.
Sir
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Beitragvon KPerle am 04.08.2010, 09:10

danke für die schnelle antwort dann werd ich mal mein glück bei der tollen hotline versuchen :-)

hab grad auch nochmal nach nem flug geschaut, die einzigsten flüge ohne umsteigen sind mit airberlin am sonntag morgen 7 Uhr!!!
Das lohnt sich doch schon wieder alles gar nicht ........... *kotz* wir wollten abends fliegen damit es sich überhaupt lohnt am wochenende nach malle zu fliegen.
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Beitragvon miles-and-points am 04.08.2010, 09:14

Und ein (kostenloses) Stornieren aller Flüge mit anschließender
Neu-Buchung bei einem anderen Anbieter (möglicherweise aus
Kostengründen auch zu einem ganz anderen Termin) kommt für
Euch nicht in Frage? Warum ist eine Umsteige-Verbindung nicht
denkbar? Habt Ihr schon andere Routings abzuklären versucht?

Noch ein Hinweis: Je länger Ihr Eure Entscheidung hinauszögert,
umso teurer werden womöglich noch verbleibende Alternativen. :idea:
miles-and-points
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Beitragvon KPerle am 04.08.2010, 09:34

ne wir sind schichtarbeiter und das ist ein wochenende wo wir am donnerstag 18 uhr aus der tagschicht kommen und am Montag um 18 uhr in die nachtschicht gehen von daher zeitlich sehr eingeschränkt und die konstellation mit dem langen wochenende ist bei uns nur alle 2 monate, also wäre es das nächste mal anfang oktober möglich!! urlaub wollten wir für ein wochenendtrip nicht nehmen

das wäre jetzt noch ne alternative

Hinflug
Datum Fluggesellschaft Flug Abreise Ankunft
1 Fr 13/08/2010 Air Berlin AB 9172 Economy 06:00 BerlinTegelTerminal: C 08:40 Palma Mallorca SP Son Sant Joan

Rückflug

Datum Fluggesellschaft Flug Abreise Ankunft
1 So 15/08/2010 Germanwings 4U 587 Economy 16:25 Palma Mallorca SP Son Sant Joan 18:40 Köln Köln/Bonn Terminal: 1
2 So 15/08/2010 Germanwings 4U 018 Economy 20:05 Köln Köln/Bonn Terminal: 1 21:15 Berlin Schönefeld Terminal: D

Kostet für 5 Personen --> 1630 € müssen die das übernehmen?? ich will auch nich buchen und dann ewig dem Geld hinterher rennen :-(
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Beitragvon Sir am 04.08.2010, 09:40

Moment, ich verstehe immer noch nicht, warum es nicht reichen würde, nur einen anderen Rückflug zu buchen? Diesen müsste Easyjet höchstwahrscheinlich übernehmen.
Sir
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Beitragvon miles-and-points am 04.08.2010, 09:55

Jetzt kommt also auch eine Umsteige-Verbindung in Frage? Könnt Ihr
diesen Rückflug dann nicht mit dem bestehenden Hinflug kombinieren?
miles-and-points
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Beitragvon Sir am 04.08.2010, 09:57

Eben! Das war ja auch meine Frage.
Sir
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